Die Zukunft der Web-Analytik 5 Gründe, warum Unternehmen nach Analytics-Alternativen suchen sollten
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Der König ist tot, es lebe der König? Nein, denn selbst Platzhirsch Google verstößt mit seinen neuesten Web-Analytics immer noch gegen EU-Recht. Fünf Tipps unterstützen bei der Neubewertung beziehungsweise bei der Suche nach Analytics-Alternativen.

Für Kunden des Marktführers Google tickt die Uhr. Im kommenden Jahr stellt Universal Analytics (UA) seinen Betrieb ein. Und das endgültig zum 1. Juli. Mit Google Analytics 4 (GA4) steht die Nachfolge-Lösung des am meisten genutzten Dienstes bereit. Alles gut also? Mitnichten. In Wirklichkeit sehen sich viele Nutzer dazu veranlasst, ihre Datenstrategie neu zu bewerten.
Aus guten Gründen: Bei Datenschutz und Compliance verzettelt sich Google immer wieder in Widersprüchen. Dabei verstößt auch GA4 gegen EU-Recht. Hauptproblem: die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA. Sie lässt sich ebenso nicht vollständig ausschließen, wie die Nutzung von Daten für eigene Zwecke oder deren kommerzielle Weitergabe an Werbepartner.
Aus der Sicht der Nutzer wirft das Fragen auf. Vor diesem Hintergrund schauen sich viele Anwender nach Alternativlösungen um. Bei der Recherche sollten Unternehmen großen Wert auf eine ausbalancierte Lösung legen. Hauptanforderung: der Ort der Datenspeicherung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Damit Unternehmen in eine stabile Zukunft gehen, sollte die Neubewertung ihrer Analytik-Lösung diese fünf Aspekte berücksichtigen:
1. Rechtlich wirksames Consent Management
Kennzeichen einer rechtskonformen Analytik ist vor allem, dass Unternehmen die ausdrückliche Einwilligung der User einholen, ob deren Nutzungsdaten erhoben werden dürfen oder nicht. Alternativlösungen gewährleisten dies über eine entsprechende Abfrage. Wesentlich dabei: Die Einwilligung muss zu jeder Zeit widerrufbar sein.
Der GA4-Consent-Mode zielt ebenfalls darauf ab, diese Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Trotzdem bleibt GA4 eine fehlerhafte Lösung.
Denn obwohl User möglicherweise die Datenerhebung untersagen, können die über GA4 erhobenen anonymisierten Daten immer noch personenbezogene Informationen erhalten, über die Nutzer identifizierbar sind. Dazu zählen Informationen, die etwa in URL-Parametern (zum Beispiel Google Click ID) oder im Referrer enthalten sind.
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2. Keine Datenübertragung in die USA
GA4 unterliegt der US-Gesetzgebung. US-Überwachungsbehörden dürfen demnach US-Unternehmen zur Herausgabe der über GA4 erhobenen Daten verpflichten. Darunter fallen auch jene Daten, die GA4 innerhalb der EU von deren Bürgern erheben. Das widerspricht der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die EU fordert im Falle eines Datentransfers in die USA einen Datenschutz, der ihre Anforderungen zu erfüllen hat. Die US-Gesetzgebung tut dies aber nicht.
Diesen Vorwurf bringen europäische Datenschutzbehörden immer wieder gegen Google vor. In diesem Kontext löste Google zwar einige Compliance-Probleme. Und dennoch: Die Lösungen entsprechen immer noch nicht den DSGVO-Standards. Es bleiben berechtigte Zweifel, inwieweit das jemals der Fall sein wird. Selbst dann, wenn das neue EU-US-Datenabkommen in Kraft tritt.
3. Benutzerfreundliche Analytik
Ob KMU oder Konzern, ob Einsteiger oder Profi: Unternehmen suchen verstärkt nach benutzerfreundlichen Analytik-Lösungen, die schnell zu erlernen und einfach zu bedienen sind. Viele Einsteiger bevorzugen dabei Freemium-Versionen. Sie enthalten bereits ein vollständiges Set an Standardfeatures, die sofort einsatzbereit sind. Dazu zählen zum Beispiel vordefinierte Dashboards oder Reports. Binnen kürzester Zeit liefern sie wertvolle Insights. Und dass, ohne zuerst benutzerdefinierte Reports erstellen zu müssen. Hinzu kommen sorgfältig kuratierte und kostenlose Schulungsmaterialien. Sie stellen eine wertvolle Lernhilfe dar, die Analytik-Neulinge weiterbringt.
Profis erwarten dagegen eine Plattform, die sich durch fortgeschrittene Funktionen und eine hohe Flexibilität auszeichnet, um dadurch ein möglichst breites Anwendungsspektrum abzudecken. Entscheidend hierbei: ein schneller Support sowie eine saubere technische Dokumentation. Für Firmenkunden bedeutet Benutzerfreundlichkeit dagegen, zusätzliche Onboarding Services, anwendungsspezifische Integrationsszenarien oder auch ein Customer Success Management bereitzustellen.
Für GA4 existiert zwar jede Menge an User-generated Content, wie zum Beispiel Tutorials oder Guides. Einen echten Support bietet Google aber nicht. Anwender sind hier im Bedarfsfall auf die Community angewiesen.
4. Minimaler Administrationsaufwand
Der Administrationsaufwand einer Analytik-Lösung sollte so gering wie möglich ausfallen. Entscheiden sich zum Beispiel Google Nutzer zu einem Wechsel auf GA4, stehen diese vor einigen Hürden. So gibt Google seinen Kunden keine Möglichkeit, Daten aus UA in GA4 zu migrieren. Das macht eine Neuanlage aller Properties erforderlich. Dabei wächst der Aufwand mit der Websitegröße.
Große Portale oder Shops verfügen über gigantische Datenmengen. Diese Daten gehen beim Umstieg nicht nur verloren, die gesamte Datenstruktur muss neu aufgesetzt werden. Unter diesen Voraussetzungen lohnt es sich, mit einer neuen, EU-konformen Analysesoftware zu starten.
5. Transparente Datenverarbeitung
Bis heute fehlen Google klare Regeln, die Nutzer darüber in Kenntnis setzen, wo genau Daten weiterverarbeitet werden. So besagt ein Google-Leitfaden, dass Daten an den nächstgelegenen Analytics-Server übertragen werden. Präzise Ortsangaben macht Google dazu jedoch nicht. Und auch das neue GA4 bietet Nutzern keine explizite Wahl, wo genau Daten gespeichert werden. Das heißt: Es ist nicht auszuschließen, dass Daten nicht doch in die USA übertragen, dort gespeichert oder weiterverarbeitet werden. Dort genießen Daten keinen EU-konformen Datenschutz. Rechtssicherheit sieht anders aus.
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Alternative Analytik-Lösungen machen Sinn
Auch aus ethischen Gründen macht ein Analytik-Umstieg Sinn. Denn: User schreiben dem Datenschutz eine immer größer werdende Relevanz zu. Diese Überlegung beeinflusst immer mehr Kaufentscheidungen. Unternehmen sollten dieses Signal der Kundenfreundlichkeit nicht vernachlässigen. Eine datenschutzkonforme Analytik demonstriert, dass Unternehmen die Bedürfnisse der Zielgruppe respektieren.
Anonymes Tracking
Auch im Falle niedriger Zustimmungsraten ist es möglich, anonymisierte Daten mit aussagekräftigen Informationen zum Nutzerverhalten zu sammeln. Nämlich dann, wenn diese Daten nicht, wie etwa bei Google, durch maschinelles Lernen erzeugt werden. Alternativlösungen erfassen dagegen aggregierte, aber eben nicht personenbezogene Informationen über die Nutzer. Auch wenn diese Daten keine allzu detaillierten Informationen enthalten, wie jene, die mit Zustimmung gesammelt werden: Trotzdem handelt es sich um tatsächlich gesammelte Daten. Sie zeichnen sich durch eine qualitativ weitaus höhere Aussagekraft aus als künstlich generierte Daten.
Offene Datenerfassung
Bleibt die Standort-Frage der Datenspeicherung und -verarbeitung. Ob Public Cloud, Private Cloud, On-Premise oder Off-Premise: Jede Form der Datenverarbeitung sollte innerhalb der EU ausgeführt werden. Dadurch vermeiden Anwender jedwedes Datenschutz- und -Compliance-Problem und stellen eine offene wie nachhaltige Datenerfassung sicher. Das sichert EU-Organisationen die volle Kontrolle über erhobene Daten.
*Maciej Zawadziński ist CEO bei Piwik PRO.
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