Virtuelle Welten „Mit einem rechtsfreien Raum haben wir es beim Metaverse nicht zu tun.“

Ein Gastbeitrag von Dr. Michael Metzner* |

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Das Metaverse wird unser Leben verändern. Microsoft und Facebook sind bereits dabei, das digitale Paralleluniversum zu etablieren. Viele Menschen freuen sich über die neuen Möglichkeiten, anderen macht die Entwicklung Sorgen. Sollten sich Marketer im Bereich Markenrecht Gedanken machen?

Das Metaverse gilt aktuell noch als großer Hype – doch dabei vergessen sollten viele Markekter nicht, dass die virtuelle Welt kein rechtsfreier Raum ist. Warum erfahren Sie hier.
Das Metaverse gilt aktuell noch als großer Hype – doch dabei vergessen sollten viele Markekter nicht, dass die virtuelle Welt kein rechtsfreier Raum ist. Warum erfahren Sie hier.
(Bild: gemeinfrei / Unsplash)

Mit einem rechtsfreien Raum haben wir es beim Metaverse nicht zu tun. Allerdings stellt sich unter den neuen Bedingungen häufig die Frage, ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht. Wie Sie Problemen am besten vorbeugen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was Markeninhaber zum Metaverse wissen sollten

Vor kurzer Zeit hat die Produktionsfirma Miramax Filmregisseur Quentin Tarantino wegen einer Markenrechtsverletzung verklagt. Der Regisseur hatte Teile des Drehbuchs zu Pulp Fiction als NFTs im Metaverse verkauft. Miramax meint, dass Tarantino zwar die Rechte an seinem Drehbuch besitzt, nicht aber an den NFTs. Das klingt für einige verwirrend, ist aber ein typisches Problem für das Markenrecht im Metaverse.

  • 1. In welchem Bereich für eine Ware oder eine Dienstleistung Markenschutz besteht, legt die Nizza-Klassifizierung fest. Für das Metaverse ist diese Klassifizierung nicht entworfen worden. Ein Markeninhaber sollte trotzdem eine Prüfung des Bereichs durchführen lassen. Es geht darum, herauszufinden, ob eine Ausdehnung auf weitere Klassen nützlich ist.
  • 2. In diese Überprüfung sollte auch der Firmenname einbezogen werden. Bekannte Konzerne, die weltweit operieren, werden ihre Namensrechte im Metaverse in jedem Fall durchsetzen. Allerdings haben die wenigsten Marken die Reichweite von Nestlé, Apple oder Coca-Cola. Eine Ausdehnung auf weitere Klassen erscheint auch an dieser Stelle sinnvoll.
  • 3. NFTs spielen im Fall Miramax gegen Tarantino und auch in anderen aktuellen Konflikten eine entscheidende Rolle. In den USA sichern sich die Markeninhaber inzwischen beinahe regelmäßig die Rechte an den NFTs. In Deutschland haben wir es mit einem beginnenden Trend zu tun. Die Markenrechte an den NFTs sind allerdings nach fünf Jahren ohne Nutzung löschbar.
  • 4. In der virtuellen Welt gibt es zahlreiche Stolpersteine hinsichtlich des Markenrechts. Dazu kommt, dass das Urteil eines deutschen Gerichts in manchen Staaten nur schwer durchzusetzen ist. Die EU macht mit dem Gesetz über digitale Dienste vor, wie eine Lösung aussehen könnte, indem die Betreiber der Plattformen für Rechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden.

Metaverse – kein rechtsfreier Raum

Es zeigt sich, dass Marken auch im Metaverse einiges beachten sollten. B2B Unternehmen könnten es hier aber noch deutlich einfacher haben, als bekannte B2C Marken.

*Dr. Michael Metzner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz.

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