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Vorteile des EAA – In 7 Schritten zum Erfolg
Barrierefreie Webseite – Jetzt neue EU-Richtlinie anwenden
Immer öfter begegnen wir dem Begriff "barrierefreie Website". Doch nicht nur wegen der gesellschaftlichen Verantwortung ist es wichtig, zukünftig einen stärkeren Fokus auf die digitale Barrierefreiheit zu legen.
Seit dem 28. Juni 2022 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den European Accessibility Act (EAA) übernehmen. Diese EU-Richtlinie sieht vor, dass bis 2025 alle privaten Unternehmen die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit vollständig erfüllen müssen. Diese müssen dann allen Verbraucher:innen – sowohl mit als auch ohne körperliche(n) Einschränkungen – die gleichen Zugangsvoraussetzungen zu digitalen Angeboten ermöglichen.
Grundlegende Gesetzesänderungen wie diese bedeuten für Unternehmen auf den ersten Blick einen hohen Aufwand. Wir laden Sie zu einem Perspektivwechsel ein und möchten Ihnen zeigen, wie Sie diese neuen Anforderungen des EAA vorteilhaft für sich nutzen können. Dadurch können Sie Ihre Unternehmenseffizienz steigern, Ihre Umsatzchancen erhöhen und das Vertrauen in Ihre Marke stärken.
Folgende Inhalte erwarten Sie in der Webinar-Aufzeichnung:
- Was ist Barrierefreiheit? Was ist eigentlich eine Barriere?
- Was ist der Zweck des neuen Gesetzes?
- Warum Barrierefreiheit uns alle betrifft
- Wie kann Barrierefreiheit im Internet erreicht werden?
- Warum Sie mit der Umgestaltung Ihrer Website nicht bis zum 28. Juni 2025 warten sollten
Ihre Referenten

Jens Lamberger
Senior Solution Engineer
Crownpeak Technology GmbH

Robert Lohmer
Senior Consultant UX
Digitas Pixelpark

Sebastian Laoutoumai
Rechtsanwalt im IT-, Medien- und Werberecht
Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB
Bildquelle: Crownpeak Technology GmbH