Barrierefreie Kommunikation Mehr Reichweite durch verständliche Sprache

Ein Gastbeitrag von Klaus Candussi* 4 min Lesedauer

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Mitte 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Inhalte barrierefrei zu kommunizieren. Was bedeutet das für B2B Marketer und wie kann KI helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Ab diesem Tag verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Online-Handel tätige Hersteller, Dienstleister und Importeure sowie Telekommunikations- und Finanzdienstleister, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich zu gestalten.(Bild:  Pexels)
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Ab diesem Tag verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Online-Handel tätige Hersteller, Dienstleister und Importeure sowie Telekommunikations- und Finanzdienstleister, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich zu gestalten.
(Bild: Pexels)

So drastisch die angedrohten Bußgelder im Gesetz auch klingen - Dirk L. könnte sich entspannt zurücklehnen. Das Unternehmen des Produktmanagers ist auf reines B2B Geschäft fokussiert und bietet mannigfache EDV-Dienstleistungen insbesondere für den Bankensektor an. Auf den ersten Blick gibt es für ihn keinen Handlungsbedarf – nimmt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) B2C Unternehmen in die Pflicht. Doch untätig bleibt Dirk L. trotzdem nicht, das sei zu kurz gedacht. Er möchte die Dienstleistung seines Unternehmens auf die Kundenbedürfnisse zuschneiden. Und die meisten seiner Kunden sind als Banken vom BFSG betroffen. Sie müssen barrierefrei kommunizieren. Und sie profitieren, wenn Dirk L. ihnen bereits barrierefreie EDV-Dienstleistungen anbietet.

Indirekt sind alle Unternehmen vom BFSG betroffen

Das neue Gesetz greift ab dem 28. Juni 2025 in Deutschland. Und aufgepasst: An diesem Tag beginnt keine Übergangsphase, wie viele meinen. Ab diesem Tag verpflichtet das BFSG im Online-Handel tätige Hersteller, Dienstleister und Importeure sowie Telekommunikations- und Finanzdienstleister, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich zu gestalten. Während Barrierefreiheit bislang vor allem auf die Gestaltung von Gebäuden und Arbeitsplätzen abzielte, rücken nun digitale Angebote in den Fokus: Websites, Webshops, digitale Produktinformationen und Self-Service-Terminals müssen barrierefrei und verständlich sein. Wer diese Aufzählung genau betrachtet, merkt schnell, dass nahezu alle Unternehmen vom BFSG betroffen sind. Ausgenommen sind lediglich jene, die nicht mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben und weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen.

Vorteile barrierefreier Kommunikation

Dirk L. hat schnell begriffen: Anbieter aus dem B2B Sektor, zu denen er auch zählt und die das BFSG nicht explizit verpflichtet, profitieren von barrierefreier Kommunikation. Vor allem dann, wenn ihre B2C Kunden in den Geltungsbereich des BFSG fallen. Diese B2C Kunden haben ein großes Interesse daran, direkt barrierefreie Lösungen einzukaufen, die sie nicht mehr vereinfachen müssen. Die technischen Anforderungen etwa an Websites oder Webshops, zu erfüllen, war für Dirk L. und sein Team immer schon selbstverständlich und Teil des operativen Tagesgeschäfts. Mit dem BFSG kommen neue Herausforderungen auf ihn zu: er möchte Produktinformationen, Bedienelemente und die gesamte Kundenkommunikation verständlich und zugänglich gestalten – für seine Kunden und letztendlich auch für Menschen mit Behinderung. Denn auf diesem Gebiet verfügt keiner in seinem Unternehmen über die notwendigen Kompetenzen. Er muss sich entscheiden, ob er intern die notwendigen Kompetenzen aufbaut oder sich externe Expertise zukauft.

Einsatz von KI zur barrierefreien Kommunikation

Viele Unternehmen stellen die Anforderungen des BFSG vor Herausforderungen. Besonders für die Firmen, die nun ihre Kommunikation mit den Endkunden verständlich gestalten müssen. Eine manuelle Übersetzung und Anpassung dieser Inhalte in Einfache oder leichte Sprache sind ein immenser Aufwand. Abhilfe schafft hier der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) – beispielsweise das Übersetzungstool „capito.ai “. Es überprüft Texte automatisch auf Verständlichkeit und bereitet sie in verschiedenen Sprachstufen auf. capito.ai vereinfacht Texte in drei Sprachstufen (A1, A2, B1). Zudem übersetzt es Inhalte in mehrere Sprachen wie Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Rumänisch, Slowenisch und Ungarisch. Auf diese Weise kommunizieren Unternehmen nicht nur barrierefrei, sondern überwinden zeitgleich sprachliche Barrieren.

KI-Übersetzungstools implementieren

Die Vorteile von KI zur barrierefreien Kommunikation liegen auf der Hand. Um KI-Lösungen gewinnbringend zu nutzen, müssen Unternehmen strategisch vorgehen. So auch Dirk L. Im ersten Schritt hat er gemeinsam mit seinem Team identifiziert, welche Inhalte sie barrierefrei gestalten wollen. Sie haben also überprüft, welche Unternehmensbereiche für ihre B2C Kunden in den Geltungsbereich des BFSG fallen. Zudem haben sie überlegt, wo sie, ihre Beschäftigten und ihre Zielgruppe von verständlicher Kommunikation profitieren. Und welch eine Überraschung – sie kamen zu dem Schluss, dass die Antwort „überall“ lautet. Nachdem sie den Bedarf eruiert hatten, haben sie capito.ai in ihr CMS integriert. Auf diese Weise können sie die Inhalte schnell und einfach aktualisieren. Damit ist es jedoch nicht getan. Barrierefreie Kommunikation ist ein laufender Prozess. Unternehmen müssen dranbleiben und überprüfen, ob ihre Inhalte, Dokumente und Anleitungen auch wirklich verständlich sind. Das gilt aber nicht nur für KI-generierte Übersetzungen, sondern auch für Inhalte, die Menschen übersetzt haben.

Wettbewerbsvorteil durch verständliche Sprache

Dirk L. freut sich: Seitdem er seine EDV-Dienstleistungen verständlich vermittelt, konnte er neue Kunden gewinnen und seine Rolle als EDV-Dienstleister für den Bankensektor stärken. Denn sie müssen die eingekauften EDV-Dienstleistungen nicht vereinfachen, sondern können direkt die von Dirk L. gelieferten Inhalte übernehmen. Und damit grenzt er sich von anderen Anbietern ab. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenten können Kunden, die vom BFSG betroffen sind, seine Inhalte unverändert übernehmen – barrierefreie Kommunikation schafft ihm einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus hat er sowohl von einigen Beschäftigten als auch von Kunden positive Rückmeldungen bekommen. Von „die Texte kann ich unverändert übernehmen“, über „besser hätte ich die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen können“ bis hin zu, „ich habe wirklich genau verstanden, was ich gelesen habe“. Insofern steigert barrierefreie Kommunikation die Kundenzufriedenheit und Kundenbindung. Aber auch die Beschäftigten verstehen die kommunizierten Inhalte – sei es der Infobrief, eine Sicherheitsunterweisung oder eine neue Dienstvorschrift. Arbeitgeber sind damit auf der sicheren Seite, da sie wissen, dass die Inhalte bei allen Mitarbeitenden ankommen. Ein weiterer Vorteil: Sie investieren in die Sicherheit. Denn gerade sicherheitsrelevante Anleitungen und Vorschriften sind häufig schwer zu verstehen und bergen Risiken durch fehlendes Verständnis. Für Dirk L. ist das BFSG eine große Chance, die Arbeitswelt für mehr Menschen zu öffnen, aber vor allem mit dem eigenen Angebot, alle Menschen zu erreichen.

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*Klaus Candussi ist Co-Gründer von capito.

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