Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zahlreiche B2C Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für B2B ist es vor allem eines: die große Chance sich vom Wettbewerb abzuheben.
Barrierefreies E-Mail-Marketing ist nicht nur gesellschaftlich sinnvoll, sondern erschließt aktiv neue Zielgruppen
(Bild: Canva / KI-generiert)
Für viele B2C-orientierte Firmen und auch für den Mittelstand ist das BFSG mehr als nur ein rechtliches Thema – es wird zu einem Modell, das künftig über den entscheidenden Erfolg gegenüber dem Wettbewerb entscheiden könnte. Wer im B2B frühzeitig auf digitale Barrierefreiheit setzt, verbessert nicht nur die eigene Reichweite und Kundenzufriedenheit, sondern positioniert sich auch als zukunftsorientiertes Unternehmen.
Ein Internet für alle
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest, sodass diese auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
Zu denken ist dabei an blinde, seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit kognitiven oder feinmotorischen Einschränkungen. Mit Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte digitale Angebote, die ab diesem Zeitpunkt auf den Markt kommen, barrierefrei zu gestalten. Besonders Websites, mobile Apps, digitale Benutzeroberflächen oder E-Commerce-Plattformen stehen im Fokus des Gesetzgebers.
Für folgende Unternehmen ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtend:
Private B2C Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Mio. Euro (hier gibt es auch Ausnahmen)
Unternehmen, die Produkte wie Terminals oder Geldautomaten bereitstellen
und/oder digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Apps, Bankanwendungen oder E-Book-Reader anbieten.
Drei Vorteile von barrierefreien Newslettern.
(Bild: rapidmail)
E-Mail-Marketing und das BFSG
Obwohl E-Mail-Marketing zum Zeitpunkt der Einführung des BFSG im Juni 2025 nicht explizit vom BFSG erfasst wird, sollten Marketingverantwortliche diesen Kanal in ihre Barrierefreiheitsstrategie integrieren. Denn barrierefreies E-Mail-Marketing ist nicht nur gesellschaftlich sinnvoll, sondern erschließt aktiv neue Zielgruppen – ein Wettbewerbsvorteil, den viele Unternehmen aktuell noch nicht nutzen.
In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt über 10 Millionen Menschen mit anerkannten Beeinträchtigungen. Zählt man Personen mit altersbedingten oder vorübergehenden Einschränkungen hinzu, wird deutlich: Ein erheblicher Teil der Bevölkerung kann durch nicht-barrierefreie digitale Kommunikation ausgeschlossen werden. Gerade im E-Mail-Marketing führt das zu Streuverlusten und verpassten Kundenpotenzialen.
Barrierefreies Mailing – auch für Entscheider
Barrierefreie Newsletter kommen zudem allen Empfängern zugute. Klare Sprache, gute Lesbarkeit und eine intuitive Struktur erleichtern es z. B. auch vielbeschäftigten Entscheidern, Informationen schnell zu erfassen.
Ein weiteres Argument: Die regulatorische Entwicklung rund um das BFSG ist dynamisch. Unternehmen, die heute schon barrierefreie Standards im E-Mail-Marketing umsetzen, sind auf mögliche zukünftige Anpassungen bestens vorbereitet.
Die gute Nachricht: Barrierefreie Newsletter lassen sich mit überschaubarem Aufwand realisieren – auch für mittelständische Unternehmen ohne große Marketingabteilungen.
In der Praxis umgesetzt:
Entscheidend für die Umsetzung ist eine geeignete Newsletter-Software, die Barrierefreiheitsanforderungen unterstützt und sich intuitiv bedienen lässt. Vergleichsportale wie OMR Reviews können bei der Suche nach dem passenden Newsletter-Tool helfen.
Diese Best Practices helfen Marketingteams:
Vermeiden Sie Fachjargon und komplexe Satzstrukturen. Das erhöht die Verständlichkeit für alle Empfänger – insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringerer Lesekompetenz. Kompliziert: „Unser innovatives SaaS-Tool ermöglicht eine synergetische Prozessoptimierung in der Supply Chain.“ Besser: „Unsere Software hilft Ihnen, Lieferketten schneller und einfacher zu steuern.“ Auch Abkürzungen können für viele Menschen ein Hindernis darstellen und sollten ebenso wie komplizierte Fachbegriffe vermieden werden.
Aussagekräftige Betreffzeilen formulieren:
Der Betreff entscheidet maßgeblich über die Öffnungsrate. Barrierefreie Betreffzeilen sind konkret, leicht verständlich und vermeiden generische Angaben wie „Newsletter Oktober 2025“. Unklar:„Newsletter Oktober 2025“ Besser: „So automatisieren Sie Ihren Vertriebsprozess in 3 Schritten“ So wird bereits auf den ersten Blick deutlich, worum es geht. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Newsletter-Öffnungsrate aus.
Bilder immer mit Alternativtexten versehen
Menschen, die Bildschirmleseprogramme, sogenannte „Screenreader“ nutzen, können Bilder nicht sehen. Deshalb ist es wichtig, jedem Bild einen Alternativtext (auch „Alt-Tag” genannt) zuzuweisen. Dieser beschreibt in wenigen Worten, was auf dem Bild zu sehen ist. Auch grafische Buttons oder Icons sollten Alternativtexte erhalten, die ihre Funktion erklären.
Lesbarkeit und Kontraste optimieren
Barrierefreie Newsletter müssen gut lesbar sein. Vermeiden Sie also Farbkombinationen, die nur schwer zu erkennen sind, zum Beispiel hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund. Solche Kontraste wirken zwar oft modern, sind aber schwer lesbar. Besser ist ein hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, z. B. schwarzer oder dunkelgrauer Text auf weißem Untergrund. Außerdem sollte die Schriftgröße sämtlicher Newsletter-Texte mindestens 14 Pixel betragen. Das macht das Lesen vor allem für Menschen mit Sehschwäche oder auf kleinen Bildschirmen deutlich angenehmer.
Diese Maßnahmen helfen Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenfehlsichtigkeit und sorgen auch bei mobiler Nutzung für bessere Lesbarkeit.
Klare Struktur und übersichtliche Gestaltung
Ein klar gegliederter Aufbau mit Zwischenüberschriften, Absätzen und Listen hilft Menschen, die Screenreader nutzen, den Inhalt besser zu erfassen. Tabellen sollten nur dann genutzt werden, wenn sie für die inhaltliche Struktur notwendig sind.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Verwenden Sie statt langer Textblöcke deshalb:
Kurze Absätze
Eine übersichtliche Aufzählung
Aussagekräftige Überschriften pro Abschnitt
So finden sich alle Leser – auch bei schneller Durchsicht – besser zurecht und Inhalte bleiben eher im Gedächtnis.
So geht barrierefreies E-Mail-Marketing.
(Bild: rapidmail)
Fazit: Barrierefreiheit ist ein Must-have
Auch wenn das BFSG E-Mail-Marketing derzeit nicht explizit regelt, sollten auch B2B Unternehmen die Chance nutzen, ihre Newsletter barrierefrei zu gestalten. Die Investition ist gering, der Nutzen groß: Eine größere Reichweite, höhere Kundenbindung, bessere Nutzererlebnisse und eine zukunftssichere Positionierung im Markt. Gerade für B2B Marketingverantwortliche im Mittelstand ergibt sich hier die Möglichkeit, sich proaktiv mit den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit auseinanderzusetzen – bevor der Gesetzgeber diese eines Tages auch für E-Mail-Marketing verbindlich vorschreibt.
*Sven Kummer ist Gründer und Geschäftsführer des 2008 in Freiburg gegründeten SaaS-Unternehmens rapidmail. Seine Vision ist es, Unternehmen jeder Größe in einer schnelllebigen digitalen Welt dabei zu helfen, erfolgreich zu sein.