Schon jetzt müssen viele Unternehmen rechtlich verpflichtend zum Thema Nachhaltigkeit Bericht erstatten – ab 2025 trifft dies auch den Mittelstand. Für viele B2B Unternehmen stellt dies eine große Herausforderung dar. Mit den folgenden vier Meilensteinen im Hinterkopf lässt sich die Aufgabe jedoch leichter bewältigen.
Die folgenden 4 Meileinsteine helfen Ihrem Unternehmen auf dem Weg zur Exzellenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Ab 2025 fallen auch Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, Umsatzerlösen von 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Das trifft im DACH-Raum auf geschätzt 15.000 B2B-Unternehmen zu. Darüber hinaus können sich KMU schon jetzt mittels VSME ESRS (Voluntary Small and Medium Enterprise European Sustainability Reporting Standards) freiwillig mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen und sich damit für eine künftige Pflicht rüsten.
ESG umfasst die drei Schlüsselbereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), die bei der Analyse der Nachhaltigkeitsleistung bewertet und künftig in die Strategie aller Unternehmen eingebettet werden sollen. Eine große Aufgabe, der viele B2B-Mittelständler zum ersten Mal gegenüberstehen und die sie vor zahlreiche Herausforderungen stellt. Mit den folgenden 4 Meilensteinen im Hinterkopf geht es leichter:
1. Klare Festlegung von Verantwortlichkeiten
Keine Mission kann erfolgreich sein, wenn sich niemand verantwortlich fühlt. Eine klare Festlegung, wo innerhalb der Organisation der Aufgabenbereich Nachhaltigkeit angesiedelt ist, ist daher von zentraler Bedeutung. Welchen Abteilungen untersteht der Bereich? Soll er direkt dem Vorstand oder der Geschäftsführung unterstellt sein, oder eher nicht? Da die ESG-Berichterstattung ein strategisches Thema mit weitreichenden Konsequenzen (und nebenbei gesagt: auch großartigen Zukunftschancen) für die gesamte Organisation ist, sollte Firmennachhaltigkeit aus meiner Sicht direkt bei der obersten Führungsriege, dem oder der CEO oder anderen Vorstandsmitgliedern angesiedelt sein.
Denn nur, wenn die oberste Ebene unterstützt und mit Nachdruck kommuniziert, hat das Thema die entsprechende Durchschlagskraft. Sie zeigt nicht nur die Bedeutung des ESG-Engagements, sondern hat darüber hinaus Strahlkraft gegenüber den verschiedenen Interessengruppen. Das wird insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass Aufträge großer Player nur an Dienstleister und/oder Zulieferer vergeben werden dürfen, die sich ihrerseits an die ESG-Regularien halten und einen entsprechenden Bericht abgeben.
2. Nachhaltigkeitsstrategie erstellen
Wer sein Ziel nicht definiert, wird dort auch niemals ankommen. Das gilt natürlich auch für den Bereich Nachhaltigkeit. Und da die allermeisten Unternehmen hier mehr oder weniger vor einem weißen Blatt Papier sitzen, lohnt es sich umso mehr, die Strategie gut zu durchdenken und so eine stabile Basis für langfristige Nachhaltigkeit und damit wirtschaftliches Wohlergehen zu schaffen. Ist das Ziel klar, gilt es, die Instrumente zu wählen, um den Weg dorthin von Anfang an zu erleichtern.
Neue Berichtsstandards wie etwa der ESRS vereinheitlichen das Nachhaltigkeitsmanagement und werden die Berichterstattung sukzessive zum Mainstream machen. Auch die Sensibilisierung externer Stakeholder für das Thema ESG wird stetig zunehmen und damit nicht nur die Akzeptanz steigern, sondern auch das allgemeine Know-how.
Was heißt das für den B2B-Mittelstand?
Die VSME ESRS (Voluntary Small and Medium Enterprise European Sustainability Reporting Standards) richten sich an KMU und befindet sich noch im Entwurfsstadium. Eine endgültige Version der Norm wird voraussichtlich gegen Ende 2024 erwartet. Dennoch beginnen immer mehr B2B Mittelständler damit, sich mit den Standards zu beschäftigen. Vor allem die Fragen danach, welche Module berichtet werden sollen und was wirklich nötig ist, die Anforderungen zu erfüllen, beschäftigen die Unternehmen dabei.
Da die VSME ESRS Standards auf freiwilliger Basis angewendet werden können, dürfen berichtende Unternehmen derzeit noch frei entscheiden, welche Module sie melden; das macht es im ersten Schritt leichter, den Bericht auf die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zuzuschneiden. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, eine Entscheidung treffen zu müssen zwischen drei möglichen Modulen:
Basismodul: Zwölf hauptsächlich parameterbasierte Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance
Narrative: Strategien-, Maßnahmen- und Ziele-Modul: Fünf qualitative Anforderungen, die beschreiben, wie Nachhaltigkeitsthemen vom Unternehmen gehandhabt werden
Geschäftspartner-Modul: Elf quantitative und qualitative Anforderungen, die auch für andere Rahmenwerke und Vorschriften sowie die Benchmark-Verordnung relevant sind.
Das Basismodul ist obligatorisch, die beiden anderen Module können je nach Anwendbarkeit hinzugefügt werden – in jedem Fall muss alles vollständig in Anbetracht der Wesentlichkeit und Relevanz ausgefüllt werden. Unternehmen, die bereits Strategien, Maßnahmen und Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen „formalisiert und umgesetzt” (VSME ED, Stand Januar 2024: Seite 6) haben, sollten auch das Modul Narrative erfassen. Organisationen, die regelmäßig mit Investoren und/oder Kreditgebern interagieren oder Informationen für größere berichtende Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette bereitstellen müssen, sollten auch das Modul Geschäftspartner beantworten. Das folgende Flussdiagramm veranschaulicht diesen Entscheidungsprozess.
Stand: 08.12.2025
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Die Berichterstattung der Module Narrative und Business Partners erfordert darüber hinaus eine Wesentlichkeitsanalyse, die den Berichterstattungsprozess umfangreicher macht und Input verschiedener Stakeholder ermöglicht. Meine Empfehlung: KMU sollten von Anfang an so viele Informationen wie möglich melden. Das erleichtert die Berichterstattung in Zukunft und macht die Unternehmen widerstandsfähiger gegenüber Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit.
Ich bin sicher: Nachhaltigkeit wird sich immer deutlicher als bedeutender Werttreiber etablieren. Hier spielt die EU-Taxonomie eine zentrale Rolle, denn sie legt klare Kriterien zur Bestimmung von Nachhaltigkeit fest. Das wird insbesondere am Kapitalmarkt künftig mit Argusaugen beobachtet werden: im laufenden Jahr wird bei Bewertungen noch einmal verstärkter auf die Einhaltung der ESG-Kriterien geachtet – denn nur das verspricht mittel- und langfristigen Wertzuwachs.
3. Untersuchung der Lieferkette
Die Transparenz entlang der Lieferkette ist ein Schlüsselthema, das auch beim B2B Mittelstand schon jetzt ganz oben auf der Agenda stehen sollte. Denn mit den neuen Gesetzen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) sowie den schon oben genannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) fällt die Verantwortung für die Lieferkette sowie für die Auswahl der entsprechenden Geschäftspartner auf das jeweils eigene Unternehmen zurück. Bislang galt das Gesetz nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden. Seit 1. Januar 2024 sind darüber hinaus alle Organisationen mit mindestens 1.000 Angestellten betroffen.
Damit wird Nachhaltigkeit nicht mehr länger nur am eigenen Handeln gemessen; Unternehmen müssen sich jetzt auch vertieft mit ihren Lieferanten auseinandersetzen. Dabei geht die Beschaffung neuer Informationen über Zulieferer sowie Produkt- und Dienstleistungsnutzer deutlich über die reinen Finanzinformationen hinaus: Neben finanziellen Aspekten spielen etwa auch ethische und ökologische Standards eine Rolle. Weshalb der frühzeitige Dialog und der Informationsaustausch mit Geschäftspartnern daher von entscheidender Bedeutung ist, um nachhaltige Praktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.
4. Testlauf von ESRS-Berichterstattung durchführen
Die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen macht die transparente Kommunikation von Nachhaltigkeitsbemühungen unerlässlich.
Auch deswegen sollten Unternehmen, bei denen derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung besteht, ihre Anstrengungen offen kommunizieren. Nicht nur aus Imagegründen; konsequente Nachhaltigkeitsberichterstattung ist authentischer Ausdruck einer ethischen und zukunftsgerichteten Geschäftsführung und daher auch für Kunden und Geschäftspartner von Interesse. Zumal bis 2026 weitere sektorspezifische Berichtsanforderungen für Unternehmen festgelegt werden, die hohen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt sind, z.B. aus Energieversorgung und Verkehr.
Diese Zeit sollten KMU nutzen, um sich mit dem Prozess vertraut zu machen und ihn einzuüben. Sie sollten sich aktiv mit ihrer Wirtschaftsprüfung austauschen, um die initialen Aspekte für die Überprüfung der ESRS-Berichte zu klären und festzustellen, die Berichterstattung korrekt ist. So erhalten sie einen aktuellen Stand und haben noch ausreichend Zeit, eventuelle Anpassungen vorzunehmen.
Ein frühzeitiges Ausprobieren führt zudem zu einer reibungsloseren Datensammlung, genaueren Messungen und der Chance, unvorhergesehene Herausforderungen anzugehen. Zum Start empfiehlt sich die Analyse der Doppelten Wesentlichkeit, mit der man besser früher als später beginnen sollte. Mit der Berücksichtigung dieser Maßnahmen können sich Betriebe einen bedeutenden Vorsprung verschaffen, wenn sie in Zukunft zur Berichterstattung verpflichtet sind.
Life-Sciences richtet den Blick auf nachhaltige Ziele
2024 ist das Jahr für unternehmerische Nachhaltigkeit. Wer nicht abgehängt werden will, muss diese vier entscheidenden Meilensteine im ESG-Management erreichen. Das gilt vor allem für die Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die als Grundlage der ESRS zügig angegangen und korrekt durchgeführt werden sollte. Wer das Thema Nachhaltigkeit jetzt mit den passenden Instrumenten aufgleist, gewinnt nicht nur den Überblick, sondern auch ein Stück Zukunftsfähigkeit. Also nur Mut!
*Markus Adler ist Mitgründer und Geschäftsführer von Code Gaia.