Apples App Tracking Transparency (ATT) soll Privatsphäre schützen. Doch ihre aktuellen Regeln treffen vor allem Publisher, Marken und Konsumenten. Warum Affiliate-Marketing zu Unrecht unter Verdacht steht und wie Apple mit klaren Leitlinien den digitalen Werbemarkt fairer machen könnte.
Wenn Nutzer die Tracking-Abfrage sehen, lehnen 54 Prozent das Tracking ab. Damit steht mehr als die Hälfte der Affiliate-Umsätze über iOS auf dem Spiel.
Seit der Einführung von Apples App Tracking Transparency ist nichts mehr wie zuvor im mobilen Marketing. Was als Meilenstein für den Datenschutz gedacht war, entpuppt sich in der Praxis zunehmend als Stolperfalle für eine ganze Branche. Während invasive Werbesysteme kreative Umgehungsstrategien finden, leiden ausgerechnet jene, die seit Jahren auf Transparenz und Datensparsamkeit setzen: die Affiliate-Marketer.
Die Zahlen sprechen für sich: Laut internen Awin-Daten haben 86 Prozent der App-Betreiber auf iOS weltweit ATT implementiert. Wenn Nutzerinnen und Nutzer die Tracking-Abfrage sehen, lehnen 54 Prozent das Tracking ab. Damit steht mehr als die Hälfte der Affiliate-Umsätze über iOS auf dem Spiel.
Lohnt sich Affiliate Marketing im B2B?
Affiliate Marketing hat sich im B2B Markt noch nicht vollständig etabliert, während es im B2C Bereich längst floriert. Der B2B Verkaufsprozess ist oft komplex und beratungsintensiv, was die sofortige Wirkung von Online-Werbung einschränkt. Dennoch bietet die Lead-Generierung interessante Möglichkeiten, potenzielle Kunden zu erreichen. Dies erfordert die sorgfältige Auswahl passender Publisher, deren Reichweite und Zielgruppe zum Produkt passen. Ein Risiko besteht in der Imagepflege; unerwünschte Umfelder könnten dem Unternehmensruf schaden. Auch der Missbrauch von Daten stellt eine Herausforderung dar. Der Erfolg hängt zudem von der Qualität der bereitgestellten Inhalte ab, die Glaubwürdigkeit und Expertenwissen vermitteln sollten. B2B Affiliate Marketing bietet somit Potenzial, erfordert aber kontinuierliche Anpassung und sorgfältige Partnerwahl.
In Deutschland und der DACH-Region liegt der iOS-Marktanteil bei rund 40 bis 45 Prozent. Das bedeutet, dass auch hier bis zu einem Fünftel der potenziellen Affiliate-Erlöse gefährdet ist, eine kritische Größe für Marken, die teils mehr als die Hälfte ihres Affiliate-Umsatzes über mobile Kanäle generieren.
Im Gegensatz zu datenhungrigen Plattformen, die Nutzerprofile monetarisieren, Zielgruppen retargeten und komplexe Tracking-Systeme aufbauen, ist Affiliate-Marketing ein datensparsames, fair vergütendes Modell, das sicherstellt, dass Publisher für ihren Beitrag zum Verkauf belohnt werden.
Affiliate-Marketing-Netzwerke wie Awin erstellt keine Profile, es verfolgt keine Nutzerinnen und Nutzer über Websites hinweg. Speziell wenn es um Cashback oder Rabatt Angebote geht, wird lediglich registriert, dass jemand freiwillig auf ein Cashback-Angebot oder einen Rabatt-Link geklickt und anschließend gekauft hat. Kundinnen und Kunden erwarten, dass dieser Klick anerkannt wird. Sie erwarten ihr Cashback oder ihren Rabatt. Doch ATT verhindert das in vielen Fällen.
Kollateralschäden für Publisher und Konsumenten
Das Ergebnis: Fehlattribution und Unsicherheit. Publisher verlieren Einnahmen, Händler zögern, selbst minimale Daten weiterzugeben, etwa eine anonyme Bestellnummer zur Kaufbestätigung, aus Angst, gegen ATT-Regeln zu verstoßen. Damit bleiben Konsumentinnen und Konsumenten enttäuscht zurück, wenn die erwartete Belohnung ausbleibt. Die Realität ist, dass sich viele dieser enttäuschten Kunden direkt an den Kundenservice wenden. Das führt nicht nur zu zusätzlicher Frustration, sondern auch zu erheblichen internen Kosten, da Support-Ressourcen gebunden werden, obwohl dieser meist keine Lösung anbieten kann. Enttäuschte Erwartungen beeinträchtigen also nicht nur das Vertrauen in die Marke, sondern verursachen auch einen höheren Support-Aufwand mit spürbaren wirtschaftlichen und organisatorischen Folgen.
Auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz trifft das viele bekannte Cashback- und Gutscheinportale wie Shoop, Sparwelt oder myWorld sowie Publisher-Netzwerke, die stark auf Performance-Marketing angewiesen sind.
Andere Regulierungsbehörden haben längst erkannt, dass es Unterschiede gibt. Die britische ICO hat darauf hingewiesen, dass bestimmte Affiliate-Messungen, die an klare Incentives gebunden sind, nicht zwangsläufig eine Einwilligung erfordern. Frankreichs CNIL unterscheidet klar zwischen invasivem Profiling und rein statistischen Messmethoden.
Auch die deutschen und europäischen Datenschutzbehörden – etwa die Datenschutzkonferenz (DSK) oder die österreichische Datenschutzbehörde – erkennen in Leitlinien zur Webanalyse und Performance-Messung an, dass datensparsame Modelle zulässig sein können, wenn sie keine Nutzerprofile erstellen und keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben.
Diese Differenzierung fehlt bislang in Apples ATT-Framework.
Klarheit statt Kompromiss
Als Branche fordern wir nicht, dass Apple bei Datenschutz nachlässt. Wir fordern Klarheit. Technische Lösungen, etwa über Mobile Measurement Partner (MMPs), könnten längst eine konforme, datenschutzfreundliche Attribution ermöglichen. Sie bleiben jedoch ungenutzt, weil ATT zu vage formuliert ist.
Affiliate-Marketing kann und sollte ein Vorbild für ethische Performance-Werbung sein. Gemeinsam mit Partnern wie The Sole Supplier, Atolls und TopCashback ruft Awin Apple auf
klare, öffentliche Richtlinien für Affiliate-Attribution bereitzustellen,
ethische Affiliate-Messung von invasivem Ad-Tracking zu unterscheiden,
und den Dialog mit Plattformen, Publishern und Regulierungsbehörden zu suchen.
In der DACH-Region schließen sich dieser Forderung zunehmend auch Unternehmen und Branchenverbände an, etwa der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), Affiliate-Netzwerke wie Tradedoubler oder Retail-Media-Player wie Otto Group Media.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Datenschutz und fairer Werttausch sind kein Widerspruch
Datenschutz ist eines der zentralen Themen unserer digitalen Zeit. Und Apple verdient Anerkennung dafür, es zum Kern seiner Strategie gemacht zu haben. Doch solange ATT alle Formen von Messung mit Überwachung gleichsetzt, schadet es genau den Akteuren, die eigentlich geschützt werden sollen.
Das Affiliate-Marketing beweist, dass Privatsphäre und fairer Werttausch koexistieren können. Apple hat jetzt die Chance, das anzuerkennen und sicherzustellen, dass Publisher, Marken und Konsumenten nicht im Namen des Datenschutzes verlieren.
*Alexander Kube ist seit neun Jahren bei Awin und seit 2022 als Director Client Services & Business Development tätig. Bis 2010 studierte er Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München.