Rechtliche Sünden im Marketing – Teil 1

Darauf sollten Sie beim Influencer Marketing achten

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Das Hauptrisiko liegt hier insbesondere bei den Influencer-Agenturen und den sonstigen Unternehmen, die Influencer einsetzen. Während ein Influencer nach abgegebener Unterlassungserklärung für sein Handeln selbst verantwortlich ist und insoweit entsprechend vorsichtig sein kann, haftet ein Unternehmen, welches mehrere Influencer einsetzt, nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Umständen für alle seine eingesetzten Personen, was zu unüberschaubaren Haftungsrisiken führen kann.

Wie sieht die „beste“ Lösung aus?

Das kommt aus rechtlicher Sicht immer darauf an, auf welcher Seite man steht. Der Influencer hat natürlich die einfachsten Möglichkeiten, sich juristisch sicher zu verhalten: Einfach alles, wofür er Geld oder Ware bekommen hat, als Werbung kennzeichnen. Nachdem dies in der Praxis aber wohl eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung der Tätigkeit ansatzweise unmöglichen werden lassen würde, müssen andere Lösungsansätze erwogen werden.

Aus unserer Sicht kann man hierbei grundsätzlich in zwei Richtungen gehen: Die eine Richtung ist die guerilla-artige, rechtlich unsaubere, insoweit aus juristischer Sicht also nicht zu empfehlende Lösung. Diese basiert auf dem Grundgedanken, dass es bisher fast keine Abmahnungen im Zusammenhang mit Influencern gibt.Oft ist es schwer, einen Nachweis zu führen, dass das jeweilige Gegenüber tatsächlich Geld oder Ware für seinen Post erhalten hat. Die logische Konsequenz ist also, so wenige Mitwisser wie möglich zu haben, damit ein Nachweis für potenzielle Gegner schwieriger wird. Hilfreich ist natürlich der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Auftraggebern unter anderem auch wenn diese in solchen Fällen rechtlich sehr schwer haltbar sein dürften.

Nachdem diese Lösung rechtswidrig ist, bevorzugen wir natürlich die folgende Lösung: Das Ziel sollte sein, unter Nutzung größtmöglicher Offenheit und Transparenz ein Klima des Verständnisses bei den Usern zu wecken, dass der durchschnittliche Influencer nur deswegen so einen anbetungswürdigen Lifestyle haben kann, wenn man auch ab und an Geld von manchen Firmen bekommt. Unter dem Strich wissen wohl viele Nutzer mit einem Minimum an intellektueller Alltagstauglichkeit durchaus, dass Influencer Geld bekommen, wollen es aber vielleicht einfach nicht wahrhaben. Eine solche Möglichkeit würde einem auch Gelegenheiten bieten, Postings als Werbung zu kennzeichnen ohne tatsächlich das Wort Werbung zu verwenden. Man könnte sich einfach für Produkte oder für andere Dinge bedanken und damit offen zugeben, dass es sich um Werbung handelt. Zum Beispiel: „Danke an XXX! Ihr stellt mir dieses Auto zur Verfügung und ich kriege auch noch Geld dafür!“

Für Agenturen oder sonstige Auftraggeber sollte der wichtigste Punkt sein, die Augen bei der Influencer Wahl aufzuhalten und die bisherigen Accounts und sonstigen Medienbewegungen der potenziellen Auftragnehmer eingehend zu prüfen. Außerdem sollten den Influencern möglichst weitgehende vertragliche Verpflichtungen auferlegt werden, dass sie sich entsprechend rechtskonform verhalten müssen. Unbedingt ist darauf zu achten, dass die Verträge nicht sittenwidrig sind, was leider bei solchen Verträgen eine große Gefahr darstellt.

Insofern: Augen auf bei der Influencer-Wahl!

Rechtsanwältin Beatriz Loos war rechtlich bereits mit Internetrecht und eCommerce befasst, als viele Anwälte noch nicht einmal wussten, was dieses „Internet“ eigentlich ist.
Rechtsanwältin Beatriz Loos war rechtlich bereits mit Internetrecht und eCommerce befasst, als viele Anwälte noch nicht einmal wussten, was dieses „Internet“ eigentlich ist.
(Bild: Loos Rechtsanwälte GbR)

Rechtsanwalt Holger Loos ist ebenso wie Beatriz Loos ein IT- und Medienrechtler der ersten Stunden.
Rechtsanwalt Holger Loos ist ebenso wie Beatriz Loos ein IT- und Medienrechtler der ersten Stunden.
(Bild: Loos Rechtsanwälte GbR)

Über die Autorin

Rechtsanwältin Beatriz Loos war rechtlich bereits mit Internetrecht und eCommerce befasst, als viele Anwälte noch nicht einmal wussten, was dieses „Internet“ eigentlich ist. Bereits seit 2004 beschäftigt sie sich mit IT- und internetrechtlichen Themen und hat schon früh angefangen, sich mit der rechtlichen Problematik rund um Online-/eBay-Shops und Internet auseinander zu setzen. Mittlerweile hat sie eine dreistellige Anzahl an Online-/eBay-Shops erfolgreich geprüft, zahlreiche Mandanten im Bereich IT/neue Medien erfolgreich beraten und vertreten, dutzende Verträge/AGBs erstellt und erfolgreich Vorträge zu verschiedensten Themen rund um Internet/IT/neue Medien gehalten.

Über den Autor
Rechtsanwalt Holger Loos ist ebenso wie Beatriz Loos ein IT- und Medienrechtler der ersten Stunden. Bereits in seinem Jura-Studium und dann als Anwalt seit 2005 beschäftigte er sich mit IT- und internetrechtlichen Themen und hat schon früh angefangen, sich mit der rechtlichen Problematik rund um Internet auseinanderzusetzen. Er war einer der ersten Fachanwälte für IT-Recht in Nord-Bayern und zählt heute zusammen mit seiner Kanzleipartnerin und Ehefrau Beatriz Loos zu den Internetrechts-Experten in Deutschland. Er unterrichtet als Dozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg an der Schnittstelle Marketing/Recht, an der IHK Schweinfurt-Würzburg unter anderem zu Medienrecht und ist gefragter Speaker und Interviewpartner zu Themen rund um IT-Recht/Medienrecht.

Über das Unternehmen
Die Kanzlei Loos Rechtsanwälte ist eine spezialisierte Kanzlei mit Anwälten, die sich ausschließlich mit IT-Recht/Internetrecht/Medienrecht und dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beschäftigen. Sie sieht sich selbst als „den Online-Spezialisten“ rund um das Thema Recht, sowohl bei präventiver Streitvermeidung als auch bei der notwendigen Durchsetzung von Rechten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit legen die Anwälte der Kanzlei nicht nur Wert auf hervorragende rechtliche Expertise und stetige Fortbildung am Puls der Zeit, sondern auch darauf, dass sie die Sprache der Zielgruppe sprechen und verstehen. Begriffe wie Social Media, Influencer, Affiliate, Leads, Keywords oder Sourcecode sind keine Fremdwörter, sondern täglich aktiver Wortschatz. Sie sind stolz darauf, dass ihre bundesweiten Mandanten sie als Wettbewerbsvorteil sehen, um Performance, Conversion und Rechtssicherheit in vernünftigem Maße zu vereinen und nicht nur „nein“ zu sagen.

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