Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verändert die digitalen Spielregeln. Auch wenn B2B Unternehmen zunächst nicht direkt betroffen sind, können sie ihre Online-Präsenz schon jetzt barrierefrei gestalten. Mit diesen Tipps gelingt es.
Baustelle „Barrierefrei surfen“: Ab dem 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Webseiten, Web-Shops, Apps, Dokumente und Software müssen dann auch für Menschen mit Behinderungen unbeschränkt zugänglich sein.
(Bild: Unsplash)
Barrierefrei surfen – das ist ab 2025 nicht mehr nur Kür, sondern Pflicht. Die Gesetzesgrundlage bildet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni in Kraft tritt. Webseiten, Web-Shops, Apps, Dokumente und Software müssen dann auch für Menschen mit Behinderungen unbeschränkt zugänglich sein. Allerdings betrifft diese Verpflichtung primär Unternehmen aus der Privatwirtschaft. B2B Unternehmen sind von den direkten Verpflichtungen des BFSG zunächst einmal ausgenommen. Dennoch kann eine barrierefreie Gestaltung der digitalen Angebote auch für diese sinnvoll sein.
Zum einen ist es wahrscheinlich, dass der Geltungsbereich der gesetzlichen Vorgaben in Zukunft sukzessive erweitert wird. Unternehmen, die frühzeitig in Barrierefreiheit investieren, sind dann bereits bestens vorbereitet. Zum anderen können B2B Unternehmen von einer barrierefreien Kommunikation profitieren, insbesondere wenn ihre Kunden auch B2C Kunden bedienen oder wenn ihre Mitarbeiter von Behinderungen betroffen sind.
Digitale Barrieren und ihre Auswirkungen
Die Bedeutung dieses Themas wächst stetig: Laut Statistischem Bundesamt sind fast zehn Prozent der deutschen Bevölkerung von einer schweren Behinderung betroffen, das sind etwa 7,9 Millionen Menschen. Weltweit leben zirka 15 Prozent mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mitteilt. Hinzukommen Personen mit Sehschwäche sowie Ältere, deren Anzahl aufgrund des demografischen Wandels weiter steigt. Aber auch situative oder temporäre Einschränkungen, wie schlechte Lichtverhältnisse oder ein gebrochener Arm, erschweren den Zugang zu Online-Angeboten.
Das soll sich mit dem BFSG ändern. Ziel ist es, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, auf die gewünschten Informationen zugreifen und Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Grundlage hierfür bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese internationalen Richtlinien in der aktuellen Version WCAG 2.2 definieren vier zentrale Prinzipien:
Für B2B Unternehmen eröffnen sich zahlreiche Vorteile und Chancen, wenn sie frühzeitig ihre Webseiten barrierefrei gestalten. So können sie schon jetzt eine breitere Zielgruppe ansprechen und Inklusion fördern, indem sie allen Menschen, unabhängig etwaiger Handicaps, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen. Zugleich ist eine Positionierung als fortschrittliches Unternehmen und so ein Wettbewerbsvorteil möglich. Die verbesserte Struktur barrierefreier Websites wirkt sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung aus und steigert die Sichtbarkeit und den Traffic. Nicht zuletzt zeigen B2B Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung und Wertschätzung, was wiederum dem Markenimage zugutekommt.
Bevor es an die Optimierung geht, sollte eine Analyse des aktuellen Zustands erfolgen. Zahlreiche Tools, sogenannte Accessibility Checker in Form von Browser-Add-ons, überprüfen automatisch, ob eine Website Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt. Zu ihnen gehören beispielsweise Silktide, WAVE oder Arc Toolkit. Sie sollten am besten nach dem geltenden Standard der WCAG 2.2 testen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Tools nur Anforderungen prüfen können, die automatisiert prüfbar sind. Das heißt, sie können beispielsweise keine Aussagen über die Verständlichkeit von Inhalten oder die Benutzerfreundlichkeit treffen. Es ist daher empfehlenswert einen umfassenden Barrierefreiheits-Check von einem Experten durchführen zu lassen, sollten intern dafür die nötigen Ressourcen fehlen.
Schritt für Schritt zu mehr Inklusion
Eine vollständige Barrierefreiheit muss nicht von heute auf morgen erreicht werden. B2B Unternehmen können in kleinen Schritten beginnen und ihre Websites sukzessive barrierefreier gestalten. Folgende Richtlinien der WCAG 2.2 sind dabei zu berücksichtigen:
Alt-Texte und Textalternativen: Bilder, Grafiken und Diagramme sind mit einem Alt-Text zu versehen, der Inhalt und Funktion präzise beschreibt. Untertitel und Transkripte machen einen barrierefreien Zugang zu Video-, Audio- und anderen Multimediainhalten möglich.
Buttons und Links müssen für alle Nutzer zugänglich sein und sollten groß genug sein, ausreichend Abstand haben und sowohl mit Maus als auch Tastatur bedienbar sein. Eine klare Fokusmarkierung sorgt dafür, dass interaktive Elemente erkennbar sind. Formulare sollten alternative Eingabemöglichkeiten wie Sprachsteuerung oder Touchscreen unterstützen. Blinkende oder flackernde Elemente, die Anfälle auslösen können, sind zu vermeiden.
Intuitive Navigation: Wichtig ist ein direkter Zugang zum Hauptinhalt, eine sinnvolle Fokusreihenfolge und ein sichtbarer Tastaturfokus. Beschreibende Linktexte unterstützen die Orientierung.
Lesbarkeit: Klare Schriftarten ohne Serifen und in ausreichender Größe erhöhen die Lesbarkeit. Bedienelemente müssen gut erkennbar sein und sich farblich absetzen. Eine flexible Anpassung von Textgröße und Farben sowie ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund sind ebenfalls wichtig.
Leichte und einfache Sprache ermöglicht es, Informationen für alle verständlich zu machen. Sie zeichnet sich durch einfache und kurze Sätze aus. Fachbegriffe und Fremdwörter sowie Metaphern und andere sprachliche Mittel sind zu vermeiden. Eine übersichtliche Struktur durch Absätze, Aufzählungen und Tabellen erleichtert das Verständnis zusätzlich.
Aussagekräftige Beschreibung: Formularfelder, Links und Schaltflächen müssen mit einem aussagekräftigen Label versehen werden. Dieses Label, ein textbasiertes Element, sollte den Zweck des jeweiligen Bedienelements präzise beschreiben und über das „for“-Attribut eindeutig mit ihm verknüpft sein.
Semantik und responsive Design: Eine klare Seitenstruktur mit HTML5-Elementen (header, footer, main) und semantischen Tags (H1-H6, p, strong, ul) macht die Struktur einer Webseite für Suchmaschinen und Screenreader transparent. Auch die korrekte Verwendung von ARIA-Rollen und -Eigenschaften verbessern die Interaktion mit Screenreadern erheblich. Ein responsives Design optimiert die Website vom Smartphone bis zum PC.
Barrierefreiheit als Investition in die Zukunft
Ein kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Anpassungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Website stets den aktuellen Standards entspricht. Regelmäßige Accessibility Checks und manuelle Tests sind dabei unverzichtbar. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle beteiligten Mitarbeiter sind ebenso wichtig wie die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Testprozess. Eine transparente Kommunikation über die getroffenen Maßnahmen unterstreicht schließlich das Engagement für Inklusion. Auch wenn B2B Unternehmen aktuell nicht explizit durch das BFSG betroffen sind, kann eine barrierefreie Website rechtliche Risiken in Zukunft minimieren.
Stand: 08.12.2025
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