EU-Datenschutzgrundverordnung Drohen härtere Strafen im E-Mail-Marketing?

Redakteur: Georgina Bott |

Das E-Mail-Marketing ist fest in der Kundenkommunikation verankert. Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im nächsten Jahr müssen jedoch einige Aspekte beachtet werden. Was ändert sich und worauf sollten gerade B2B-Unternehmen besonders achten?

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Durch die neue DSGVO können Unternehmen neben Reputationsschäden auch Schadensersatzverpflichtungen in Millionenhöhe drohen.
Durch die neue DSGVO können Unternehmen neben Reputationsschäden auch Schadensersatzverpflichtungen in Millionenhöhe drohen.
(Bild: gemeinfrei / CC0 )

In weniger als einem Jahr, ab dem 25. Mai 2018, wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten neu regeln. Betroffen sind hiervon auch das E-Mail-Marketing und die werbliche Verwendung von persönlichen Daten. Damit löst die EU-Verordnung das bisherige nationale Datenschutzrecht Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland ab. Viele Anforderungen an E-Mail-Versender bleiben mit dem neuen Rechtsrahmen im Wesentlichen gleich, etwa die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Einwilligungserklärung.

Rosa Hafezi ist Rechtsexpertin bei der Certified Senders Alliance (CSA).
Rosa Hafezi ist Rechtsexpertin bei der Certified Senders Alliance (CSA).
(Bild: Certified Senders Alliance)

„Die bisherigen Einwilligungen in die Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten gelten grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen fort, wenn diese im Einklang mit dem BDSG und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgegeben wurden und den Grundsatzanforderungen der DSGVO entsprechen“, sagt Rosa Hafezi, Rechtsexpertin bei der Certified Senders Alliance (CSA).

Außerdem sieht die neue DSGVO vor, dass eine allgemeine proaktiv zu erfüllende Informationspflicht enthalten sein muss. Die Informationspflichten wurden gegenüber den bisherigen Regelungen in ihrem Umfang deutlich erweitert. Sollte es zu einem Verstoß gegen die diese Pflichten kommen, ist zwar die Einwilligung nicht automatisch unwirksam, der Verstoß wird aber mit einem Bußgeld belegt. Diese Sanktionen sollten nicht unterschätzt werden: Neben einem Reputationsschaden können E-Mail-Versender zukünftig Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres besonders hart treffen.

„Joined Controllership“

Mit der sogenannten „joined controllership“ – zu deutsch: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche – stellt sich die Frage, bei wem denn nun die Verantwortung liegt und inwieweit Dienstleister und Auftraggeber gemeinsam verantwortlich sein werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwecke der Mittel und deren Verarbeitung gemeinsam festgelegt werden. In der Praxis heißt das, dass geklärt werden muss, welches Näheverhältnis hierfür erforderlich ist.

Die Übersicht zeigt die aktuelle Rechtslage sowie die Änderungen der neuen DSGVO.
Die Übersicht zeigt die aktuelle Rechtslage sowie die Änderungen der neuen DSGVO.
(Bild: Certified Senders Alliance)

Klarheit für alle Versender auf einen Blick

Die EU-DSGVO erfordert Änderungs- und Anpassungsbedarf, der bis Mai nächsten Jahres geleistet sein muss. Zunächst muss diesem aber eine sorgfältige Analyse der Situation vorangehen und eine von Auslegungs- und Anwendungsfragen der DSGVO einschließen. Plakativ gesprochen: Blinder Aktionismus ist ebenso wenig gefragt, wie ein „Hände in den Schoss“ legen.

Einen Überblick über die Änderungen für E-Mail-Versender gibt Ihnen jetzt schon diese Tabelle. Sie vergleicht die aktuelle Rechtslage – im Rahmen des BDSG und UWG – mit der neuen Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf die relevanten Anforderungen an ein rechtswirksames E-Mail-Marketing. Damit schafft sie auf einen Blick Klarheit für alle Versender.

Detaillierte Ausführungen zu den Anforderungen an ein rechtswirksames E-Mail-Marketing und zu den wichtigsten Punkten der neuen DSGVO bietet die aktuelle Ausgabe der eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing.

Über die Certified Senders Alliance

Die Certified Senders Alliance (CSA) ist ein Projekt, das im Jahre 2004 vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. und dem DDV, Deutscher Dialogmarketing Verband, ins Leben gerufen worden ist. Die Kooperation der beiden Verbände gewährleistet sowohl den Rückhalt der Internetwirtschaft als auch die Unterstützung der Direktmarketer. Ziel der CSA ist es, die Qualität des Mediums „E-Mail“ als neutrale Organisation zu verbessern. Entsprechend hat es sich die CSA zur Aufgabe gemacht, technische und rechtliche Qualitätsstandards aufzusetzen und stetig gemäß den Anforderungen des Marktes zu aktualisieren sowie diese Standards im Rahmen einer Zertifizierung ins Leben zu rufen.

Über eco
eco ist mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet der eco Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige Internetthemen voran.

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