Anforderungen an eine datenschutzkonforme Mitarbeiter-App
Um sicherzustellen, dass ab Ende Mai alle personenbezogenen Daten datenschutzkonform verwaltet und verarbeitet werden, sollte eine Mitarbeiter-App die Konzepte der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit garantieren. Nur so ist sicher, dass sämtliche intern weitergegebenen Daten geschützt und für Drittpersonen unzugänglich sind.
1. Vertraulichkeit: Es ist kein unautorisierter Zugriff auf Daten möglich, was beispielsweise durch die Verschlüsselung der Inhalte erzielt werden kann.
2. Integrität: Die Korrektheit der Daten und des Systems sind sichergestellt und Dritte haben keine Chance, Daten zu manipulieren.
3. Verfügbarkeit: Alle Systeme müssen jederzeit betriebsbereit sein. Ausschließlich autorisierte Nutzer können die Datenverarbeitung vollziehen.
Checkliste: Ist Ihre interne Kommunikation fit für die DSGVO?
Ihr Unternehmen hat all seine Kanäle identifiziert, mittels derer es persönliche Daten verarbeitet.
Ihr Unternehmen hat ein Inventar aller verarbeiteten persönlichen Daten.
Ihr Unternehmen hat direkten Zugriff auf alle Systeme, mittels derer personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ihr Unternehmen besitzt das Recht, alle Systeme eigenhändig zu überprüfen, mittels derer persönliche Daten verarbeitet werden.
Ihr Unternehmen ist nur so lange im Besitz von personenbezogenen Daten, wie es sie benötigt.
Ihr Unternehmen verzichtet auf ein auf persönlichen Daten basierendes Profiling mittels Analyse von Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Situation, Gesundheit, persönlichen Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten und Aufenthaltsorte.
Ihr Unternehmen erzeugt ausschließlich aggregierte Daten, die von sämtlichen persönlichen Daten gesäubert sind.
Persönliche Daten werden verschlüsselt oder anonymisiert, bevor sie langfristig, zum Beispiel als Backup, gespeichert werden.
Ihr Unternehmen verfügt über alle wichtigen technischen Mittel, mittels derer es die persönlichen Daten einer Person permanent löschen kann.
Ihr Unternehmen setzt Technologien ein, mittels derer es Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen ermitteln kann.
Die Datenschutzrichtlinien sind transparent und klar bezüglich der Verarbeitung persönlicher Daten.
Ihr Unternehmen bietet denjenigen Mitarbeitern, die mit persönlichen Daten zu tun haben, regelmäßig Schulungen an.
Dr. Cristian Grossmann ist Gründer und CEO der Beekeeper AG. (Bild: Beekeeper AG)
Über den Autor
Dr. Cristian Grossmann ist Gründer und CEO der Beekeeper AG, Anbieter von mobilen Lösungen zur Kommunikation und Kollaboration. Bevor Cristian Grossmann Beekeeper 2012 gegründet hat, arbeitete er als IT-Stratege für Accenture und betreute in diesem Rahmen mehrere große internationale Projekte. Er ist promovierter Elektroingenieur der ETH Zürich.
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Stand vom 15.04.2021
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