Nachhaltigkeit ESRS Richtlinien im Nachhaltigkeitsbericht richtig umsetzen
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Mit den neuen European Sustanability Reporting Standards (ESRS) will die EU eine bessere Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte sicherstellen. Was das nun für Marketer bedeutet und wo diese Hilfen finden können, erfahren Sie hier.

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards („European Sustainability Reporting Standards“, kurz ESRS) veröffentlicht. Diese geben die Berichtsinhalte und die -struktur der Nachhaltigkeitsberichte vor, an die sich Marketer ab Oktober 2023 halten müssen. Entwickelt wurden die Standards von der European Financial Reporting Advisory Group (kurz EFRAG).
Die CSRD Richtlinie
Basis für die ESRS Richtlinien war wiederum eine schon im vergangenen Jahr verabschiedete Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD). Auf diese hatten sich die EU-Institutionen schon am 21. Juni 2022 geeinigt. Demnach müssen nun weitaus mehr Unternehmen in der EU einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen.
Die CSRD hat das Ziel, Unternehmen dazu zu verpflichten, öffentlich zugängliche Informationen bereitzustellen, die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten betreffen. Damit sollen finanzielle Mittel in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten gelenkt werden, was letztendlich den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals fördern soll. Die CSRD tritt an die Stelle der Non-Financial Reporting Directive von 2014.
Mit der CSRD verändern sich diese Dinge:
- Mehr Unternehmen sind verpflichtet: Die Berichterstattung wird für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter unabhängig von ihrer Börsennotierung verpflichtend, die eines der zwei folgenden Kriterien erfüllen. Entweder haben diese eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro. Mehr dazu aber im weiteren Verlauf des Textes.
- Neue Inhalte: Neben der Einhaltung der doppelten Materialität müssen Unternehmen, die Berichtspflichten unterliegen, die Finanzkennzahlen gemäß der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) berücksichtigen. Unternehmen müssen nun offenlegen, in welchem Umfang ihre Aktivitäten in Bezug auf Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben mit wirtschaftlichen Tätigkeiten verknüpft sind, die gemäß der Verordnung als ökologisch nachhaltig eingestuft werden.
- Einheitliche EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards: Wie der Bericht genau auszusehen hat, wird mittels der ESRS vorgegeben, die nun im Juni 2023 veröffentlicht wurden. Die Standards werden nachfolgend im Detail erläutert.
- Format: Ab dem Geschäftsjahr 2023 darf der CSR-Bericht nicht mehr separat, sondern im Lagebericht der Unternehmen publiziert werden.
- Zusätzliche Prüfung: In Zukunft müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen einem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur „Erlangung einer begrenzten Sicherheit“ vorlegen.
- Verantwortung des Managements: Das Management übernimmt ab sofort eine aktive und nachweisliche Verantwortung für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit. Der bestehende Bilanzeid, der bisher nur die finanzielle Berichterstattung betrifft, wird nun auch auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgedehnt. Weiter hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, die Berichterstattung zu überwachen.
Die neue Richtlinie wird voraussichtlich Auswirkung auf eine erhebliche Anzahl von Unternehmen haben. Schätzungsweise sind etwa 50.000 europäische Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen, wobei etwa 15.000 davon in Deutschland ansässig sind. Zuvor waren nur rund 500 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.
Unternehmen müssen nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend anzupassen. Dies stellt zweifellos eine bedeutende Herausforderung für die betroffenen Unternehmen dar, eröffnet jedoch auch die Möglichkeit, ihre Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu stärken.
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Die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts
Nach der EU Kommission sollen die Nachhaltigkeitsberichte insbesondere folgende Informationen beinhalten (Art. 19a Abs. 2 Bilanz-Richtlinie i.d.F. CSRD):
a) Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie, einschließlich folgender Angaben:
- Widerstandsfähigkeit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
- Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten
- Konformität mit dem 1,5°C-Ziel
- Berücksichtigung der Stakeholderinteressen
b) Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele und Fortschrittsbericht
c) Darlegung der Rolle der Unternehmensleitung und des Managements bei der Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen
d) Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
e) Angabe über das Vorhandensein von mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpften Anreizsystemen
f) Beschreibung der Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen zur Abwendung (potenzieller) negativer Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette
g) Beschreibung der wichtigsten Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist
h) Indikatoren, die für die Buchstaben a) bis g) genannten Offenlegungen relevant sind
Die genauen Inhalte werden nun mittels des ESRS standardisiert, da Unternehmen bislang keine verbindlichen Richtlinien für die Anforderungen der Berichte zur Verfügung hatten. Genau darin lag bisher auch der größte Knackpunkt: Da Unternehmen flexibel entscheiden konnten, welche Standardisierung sie für ihren Bericht verwenden möchten, führte dies zu einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen den Berichten der Unternehmen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurden die ESRS eingeführt, an denen sich die Berichte orientieren sollen. Dadurch soll eine einheitlichere und vergleichbarere Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen und -ziele der Unternehmen ermöglicht werden.
Die ESRS Standards im Überblick
Allgemein gliedern sich die Standards auf in zwei Gruppen auf:
- Themenstandards und
- Querschnittsnormen
Die Themenstandards wiederum gliedern sich auf in Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese wiederum teilen sich auf in verschiedene Unterkategorien beziehungsweise einzelne ESRS:
- Umwelt: „ESRS E1 Klimawandel“, „ESRS E2 Umweltverschmutzung“, „ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen“, „ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme“ sowie „ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“
- Soziales: „ESRS S1 Eigene Belegschaft“, „ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette“, „ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften“, „ESRS S4 Verbrauer und Endnutzer“
- Unternehmensführung: „ESRS G1 Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle“ sowie „ESRS G2 Geschäftsgebaren“
Gemäß CSRD sollen die entwickelten Standards der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
- verständlich („understandable“),
- relevant („relevant“),
- repräsentativ („representative“),
- nachprüfbar („verifiable“) sowie
- vergleichbar („comparable“)
sein. Das soll dazu führen, dass Nachhaltigkeitsinformationen in getreuer Art und Weise offengelegt werden („represented in a faithful manner“).
Welche ESRS Standards berichtet werden müssen
Wie weiter oben schon kurz angeschnitten, muss nicht jedes Unternehmen direkt einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.
Hier eine Übersicht:
- Ab dem Finanzjahr 2024 im Jahresbericht 2025: Firmen, die bereits einer Berichtspflicht gemäß Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
- Ab dem Finanzjahr 2025 im Geschäftsbericht 2026: Alle übrigen bedeutenden Kapitalgesellschaften mit einem Durchschnitt von 250 Mitarbeitenden pro Jahr, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von 40 Millionen Euro. Mindestens zwei dieser drei Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD fällt.
- Ab dem Finanzjahr 2026 im Jahresbericht 2027: Kleinere börsennotierte Unternehmen, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und unternehmenseigene Versicherungsgesellschaften.
- Ab dem Finanzjahr 2028 im Geschäftsbericht 2029: Unternehmen aus Drittstaaten mit Tochtergesellschaften oder Filialen in der Europäischen Union. Diese Regelung gilt nur, wenn die Schwelle von 150 Millionen Euro Nettoumsatzerlösen im EU-Raum über einen Zeitraum von zwei Jahren überschritten wird.
Die Pflichtstandards haben sich mit der endgültigen Fassung der ESRS Standards geändert. Mit Ausnahme von ESRS 2, welche immer verpflichtend sind, müssen nun sämtliche andere ESRS einer „Wesentlichkeitsanalyse“ unterzogen werden. Zudem sind sämtliche Berichtsanforderungen und Datenpunkte in Bezug auf ESRS 2 IRO-1 (Darlegung des Verfahrens zur Erkennung und Beurteilung von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen) unabhängig von der Unternehmens-Wesentlichkeitsanalyse verbindlich, sofern sie in den umweltbezogenen Standards (ESRS E1 bis E5) oder ESRS G1 aufgeführt sind.
Was ist die Wesentlichkeitsanalyse?
Eine Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und bewertet Nachhaltigkeitsaspekte für Unternehmen. Als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung priorisiert sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Die Ergebnisse helfen, Ressourcen effizienter einzusetzen und strategische Entscheidungen zu treffen. Die Definition der relevanten Themen betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern muss auch regulatorischen Anforderungen genügen.
Das bedeutet konkret: Unternehmen müssen eine sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Heißt, ein ESG Thema ist wesentlich und berichtspflichtig, wenn mindestens eine der beiden Perspektiven erfüllt ist:
- Inside-out-Perspektive: Das ESG-Thema zeigt deutliche Effekte auf Mensch und Natur durch das Unternehmen. Hierbei werden Gesichtspunkte erkannt, welche für beteiligte Parteien von Bedeutung sind und das Ansehen, den Ruf sowie die langfristige Nachhaltigkeit der Firma beeinflussen können.
- Outside-in-Perspektive: Hierbei wird untersucht, wie Nachhaltigkeitsaspekte die finanzielle Situation und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beeinflussen. Es geht darum, festzustellen, welche Aspekte wichtig für die Finanzen sind und wie sie Einnahmen, Ausgaben, Vermögen oder Verpflichtungen des Unternehmens verändern können.
Die Auswahl der Themen, über die im ESRS-Bericht berichtet wird, hängt von der individuellen Bedeutung für das jeweilige Unternehmen ab. Das heißt, die Unternehmen können künftig selbst bestimmen, worüber sie berichten wollen. Allerdings müssen diese Themen aus der vorangegangenen Wesentlichkeitsanalyse abgeleitet werden. Die Bestimmung der Wesentlichkeit erfordert eine Analyse der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen, der Bewältigungsmöglichkeiten und der Eintrittswahrscheinlichkeiten - sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Art. Die Ergebnisse zeigen, in welchem Umfang sich das Unternehmen mit dem ESG-Thema auseinandersetzen sollte. Es besteht keine Verpflichtung für Unternehmen, über alle Bereiche des ESRS zu berichten. Durch die zukünftige Offenlegung beider Wesentlichkeitsperspektiven in der ESG-Berichterstattung werden mehr Themen als bisher als wesentlich eingestuft.
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit unterstreicht die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten, die sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Faktoren umfasst. Dies ermöglicht es den Unternehmen, ihre Berichterstattung auf Themen zu konzentrieren, die sowohl für ihre Geschäftsergebnisse als auch für die Bedürfnisse der Stakeholder und der Gesellschaft von Bedeutung sind. Dies trägt zu einem ausgewogenen und umfassenden Bild der Unternehmensleistung bei und unterstützt die Unternehmen bei der Entwicklung und Kommunikation ihrer langfristigen Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt jedoch auch Kritiker, die die individuelle Beurteilung der Wesentlichkeit als potenziell negativ für die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten ansehen.
Die EFRAG bietet zusätzliche Ressourcen wie Begleitschreiben und Anhänge, die wertvolle Informationen zu Verantwortlichkeiten, Abgleichen mit den TCFD- und IFRS-Nachhaltigkeitsstandards sowie Akronymen und einem Begriffsglossar enthalten. Aktuelle Informationen sind online auf der Seite der EFRAG abrufbar.
Einige dieser Angaben sind bereits für bestimmte Unternehmen in der HGB-Rechnungslegung verpflichtend, insbesondere für große Kapitalgesellschaften, die seit zwei Jahrzehnten nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in ihren Lageberichten berücksichtigen müssen. Jedoch erweitert sich der Anwendungsbereich in vielen Fällen, beispielsweise wenn Angaben, die bisher nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB erforderlich waren, nun auch gemäß den überarbeiteten Entwürfen, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte, gemäß ESRS E2 gefordert werden. Zusätzlich werden die Angaben, die durch die Taxonomie-Verordnung gefordert werden, mit den Offenlegungspflichten gemäß ESRS verknüpft. Dadurch werden ab 2025 auch große Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, die gemäß § 264a HGB gleichgestellt sind, direkt von dieser Regelung betroffen sein.
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Einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen
Doch wie können Marketer nun einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? Für Personen, die zum ersten Mal einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gibt es ausführliche Anleitungen auf den Websites der entsprechenden Berichtsstandards. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) beispielsweise bietet in seiner Orientierungshilfe für Einsteiger eine Übersicht über die wesentlichen Schritte zur erfolgreichen Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach DNK Vorgaben. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative finden Marketer ein eigenes Resource Center, das Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen soll.
Einen guten Leitfaden für KMUs liefert die IHK in Zusammenarbeit mit VBA und Deloitte. Dieser erklärt die Schritte, wie Marketer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen können.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bildet ein vorhandenes Umweltmanagementsystem und die damit verbundene Berichterstattung oft den Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der erforderlichen Inhalte und Kennzahlen im Bereich Ökologie abgedeckt, die in gängigen Nachhaltigkeitsberichtsstandards enthalten sind.
Der Nutzen für B2B Unternehmen
Neben all dem Arbeitsaufwand bietet die Berichterstattung über Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, kurz CSR) mittelständischen Unternehmen eine Chance, attraktiver als Arbeitgeber oder Geschäftspartner wahrgenommen zu werden.
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Thema unserer Zeit und kann aus rein wirtschaftlicher Sicht dazu dienen, den Ruf eines Unternehmens zu verbessern. „Die Berichterstattung entlang der neuen Richtlinien führt die Unternehmen zu einer Selbstanalyse und damit auch kritischen Hinterfragung des eigenen Geschäftsmodells“, sagt Julia Bittermann, Communications Managerin bei schoesslers GmbH. Weiter meint sie: „Diese Art der nun regelmäßig eingeforderten Selbstreflexion birgt in meinen Augen das größte Potenzial für Unternehmen, Veränderungen umzusetzen, die auch für sie langfristig von Vorteil sind.“ Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Sustainable Finance hat Nachhaltigkeit zudem positive Auswirkungen auf die Kapitalbeschaffung, Kostenstrukturen und Absatzvolumina.
„Die neuen EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte bedeuten für alle Unternehmen eine neue Herausforderung, die es zu meistern gilt. Aber genau diese Standards gewährleisten, dass Unternehmen diesbezüglich eine gemeinsame Basis haben und die Berichte miteinander vergleichbar sind. Das schafft Transparenz und Vertrauen und stärkt die Nachhaltigkeitsanstrengungen der Unternehmen“, meint beispielsweise Tina Schäfer, CEO der Vogel Corporate Solutions GmbH, dazu. Weiter sagt sie: „Gut daran ist auch, dass Unternehmen sich nun mit der Struktur und den Feinheiten dieser neuen Norm vertraut machen und ihre bisherigen Berichte entsprechend anpassen müssen, andere Unternehmen werden folgen. Es mag zwar eine Herausforderung sein, doch sie bietet auch die Chance, das Verantwortungsbewusstsein in Bezug auf Nachhaltigkeit zu vertiefen.“
Auch aus PR-Sicht sind die ESRS Richtlinien sehr wichtig: „Für die Kommunikation bringen die standardisierten Nachhaltigkeitsberichte ein neues Level an Glaubwürdigkeit: Belegbarkeit wird nicht mehr wegzudenken sein, wenn PR und Marketing Aussagen zu nachhaltigem Wirtschaften treffen,“ so Julia Bittermann. Unternehmen könnten gleichzeitig die Informationen, die sie ohnehin für ihre Berichterstattung aufbereiten, auch für ihre Kommunikation sinnvoll einsetzen.
Der langfristige Erfolg und Wert eines Unternehmens lassen sich nicht mehr allein anhand seiner finanziellen Lage beurteilen, sondern müssen insbesondere die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Unternehmensumfeld reflektieren. Dabei stehen Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte in enger Verbindung zur Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Durch eine umfassende CSR-Berichterstattung können Unternehmen diese Zusammenhänge verdeutlichen und ihr Engagement für Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln hervorheben. Dies bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern stärkt auch das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern in das Unternehmen. Bittermann resümiert: „Diejenigen, die tatsächlich nachhaltig agieren, können dieses Potential für mehr Sichtbarkeit nutzen und sich von Wettbewerbern positiv abheben.“
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Fazit
Die Einführung der neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards (ESRS) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft. Unternehmen sind nun verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen und ihre Aktivitäten transparent darzustellen.
Dies wird voraussichtlich zu einer erhöhten Vergleichbarkeit und Transparenz führen, was wiederum das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern stärken kann. Die Auswirkungen auf Unternehmen sind beträchtlich, aber es eröffnen sich auch Chancen, ihren Ruf zu verbessern und von den Vorteilen einer nachhaltigen Geschäftspraxis zu profitieren. Die Zukunft der Unternehmensberichterstattung liegt in einer ganzheitlichen Betrachtung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten, um langfristige Erfolge und Werte zu schaffen.
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