Urheberrecht im B2B Tipps zur rechtssicheren Bildernutzung im Internet
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Bilder und Abbildungen auf Webseiten sind allein schon aufgrund der Optik von Nöten. Doch nicht jedes Foto kann einfach so verwendet werden. Was es bei der Verwendung von Bilder zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eigene Internetseiten und Blogs sind für Firmen und Einzelpersonen, die sich online präsentieren möchten, mittlerweile obligatorisch. Eine ansprechende Gestaltung ist das A und O – natürlich gehören auch Bilder dazu. Das Naheliegendste scheint es hier, passende Bilder im Web zu suchen und diese für die eigenen Zwecke zu verwenden. Jedoch ist dabei Vorsicht angebracht, da ansonsten hohe Kosten anfallen können.
Rechte am Bild stets lückenlos dokumentieren
Wollen Unternehmen Bilder auf ihrer Webseite oder ihrem Blog verwenden, müssen sie zunächst sichergehen und sich die Nutzungsrechte einholen. Nutzer müssen im Ernstfall selbst ihre Erlaubnis zur Bildnutzung beweisen. Dass dafür bezahlt wurde, heißt nämlich noch lange nicht, dass es ein unstrittiges Nutzungsrecht gibt.
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Achtsamer Umgang mit Bildern – Teil 3
Checkliste Bildrechte im Marketing – auf was Sie achten müssen
Vor Gericht kann es nötig werden, eine lückenlose Dokumentation bis hin zum Fotografen vorzulegen. Wer deshalb lieber gleich selbst fotografiert, kann dagegen in Schwierigkeiten kommen, wenn auf den Fotos Personen ohne deren Zustimmung dargestellt werden oder die Firmeninhaber später getrennte Wege gehen. Wenn eigene Mitarbeiter Fotos für die Webseite schießen, gibt es weniger Probleme. Genaue Regelungen im Arbeitsvertrag sind jedoch trotzdem sinnvoll.
Vorsicht bei kostenlosen Fotos aus dem Internet
Kostenlos verwendbare Fotos aus dem Internet scheinen eigentlich eine sichere Sache zu sein. Aber eine freie Nutzbarkeit ist noch lange nicht garantiert, wenn Bilder laut Google freigegeben sind. Möglich sind Lizenzgebührnachzahlungen sowie sogenannte Opportunitätskosten. Denn das Nutzungsrecht kann auf einen bestimmten Umfang begrenzt sein, ansonsten sind Abmahnungen leicht die Folge. Es ist daher ratsam, selbst nach den genauen Nutzungsbedingungen zu recherchieren.
Eine sichere Alternative ist es, Bilder in dafür spezialisierten Bilddatenbanken zu suchen, wo Lizenzbedingungen gut einsehbar sind – die Kosten hierfür variieren. Auch bei Produktbildern müssen Onlinehändler ihr Nutzungsrecht nachweisen. Viele Hersteller bieten Händlern jedoch die Möglichkeit, nach einer Registrierung Fotos herunterzuladen oder zumindest einen Link zu setzen. Sind Fotos im Pressebereich vorhanden, dürfen diese allerdings meist nicht für Verkaufszwecke genutzt werden. Es kann sich lohnen, in diesem Fall selbst beim Produkthändler nach der Verwendbarkeit der Produktbilder anzufragen.
Ohne schriftliche Vereinbarungen ist ein großes Nachspiel möglich
Schriftliche Lizenzvereinbarungen schaffen Betreibern von Webseiten, Shops und Blogs rechtliche Sicherheit – dafür bieten sich auch Vereinbarungen per E-Mail an. Denn die Verletzung an Bilderrechten kann gravierende Folgen haben. Der jeweilige Fotograf kann Onlineshops wie Werbeagenturen abmahnen, woraufhin hohe Geldstrafen fällig werden. Eine illegale Bild- oder Fotonutzung kann zu Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Schadenersatzforderungen sowie Anwaltskosten führen. Ein späteres Löschen der betreffenden Fotos ist hier leider keine Lösung. Lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann das Ende einer solchen unangenehmen Situation herbeiführen.
Fazit
Die Verwendung von Abbildungen und Fotos im Internet ist alles andere als eine leichte Sache. Deshalb unser Tipp: Prüfen Sie die Quelle immer stets genau. Kostenlose Fotos finden Sie beispielsweise auf Seiten wie Pexels, Pixabay oder Unsplash.
*Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz.
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