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Achtsamer Umgang mit Bildern – Teil 3 Checkliste Bildrechte im Marketing – auf was Sie achten müssen
Längst haben Unternehmen Portale wie Facebook, YouTube, Instagram und Co. als Kanäle für ihre Kundenbindung entdeckt. Doch selbst Marketing- und Kommunikationsabteilungen wähnen sich insbesondere in den Bereichen Bewegtbild und soziale Medien noch häufig in rechtlichen Fallen. Welches Hintergrundwissen zu Urheberrechts- und Nutzungsbedingungen sollte ich kennen? Vor welche Herausforderung stellt mich das bewegte Bild?

Social-Media-Postings gehören längst zum ganz normalen Arbeitsalltag in der Marketing- und B2B-Kommunikation. Dennoch wird die Rechtslage bei Bildveröffentlichungen oftmals noch immer (a) entweder nicht berücksichtigt oder (b) unterschätzt. Wer mit Bildern zu tun hat – sei es als statische Aufnahme oder in Form einer Filmsequenz – sollte mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten vertraut sein und sich vor jeder Veröffentlichung einige Fragen stellen.
Nehmen wir an, Sie haben gerade einen Messeauftritt oder ein Event mit Influencern erfolgreich hinter sich gebracht. Eine Teilnehmerin hat Ihnen ein Bild von der Veranstaltung geschickt, das Sie über gängige soziale Netzwerke verbreiten möchten. Zunächst sollten Sie klären, ob Sie alle notwendigen Rechte am Bild besitzen. Ist die Einsenderin auch die Fotografin? Hat sie Ihnen eine kostenfreie Nutzung des Fotos gestattet? Sind die abgebildeten Menschen mit einer Veröffentlichung einverstanden? Wer ein Event besucht, kann und muss damit rechnen, dass er oder sie bei einer Berichterstattung auf einem Foto auftaucht. Dennoch sollten Sie eine Genehmigung einholen, wenn Sie das Bild beispielsweise später als Motiv für die nächste Veranstaltungseinladung nutzen wollen oder wenn es schlicht ein tolles Porträt geworden ist, das Sie noch anderweitig für sich nutzen möchten.
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